Gastschulplätze

für Ihr Kind gesucht?

Gastschulplatz/Guest pupils (English version)

 

Gastschüler/innen

Sie kommen aus dem Ausland und Ihr Kind hat dort keine anerkannte deutsche Auslandsschule besucht?

In diesem Fall ist Ihr Kind nicht verpflichtet, sich sofort dem Aufnahmeverfahren eines staatlich anerkannten Gymnasiums zu unterziehen. Der Schulleiter entscheidet auf der Grundlage der schulrechtlichen Voraussetzungen über die Aufnahme Ihres Kindes in die jeweilige Jahrgangsstufe und regelt, ggf. innerhalb Jahresfrist, das Aufnahmeverfahren.

Unsere Schulleitung berät Sie gerne.